Verkäufer*in / Kaufmann*frau im Einzelhandel · Teilqualifizierung

TQ 4

Warenwirtschaftliche Prozesse durchführen

In den TQ 1-5 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Verkäufer*in vermittelt.

Die Ausbildungsinhalte zur Kaufmann*frau im Einzelhandel  umfassen die TQ 1-7.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 4 „Warenwirtschaftliche Prozesse durchführen“ lernen Sie die Bedeutung routinemäßiger Kontrollen im Handel kennen und führen diese durch.  Hierzu zählen

  • das Auffüllen von Präsenzlücken sowie
  • Kontrollen auf Haltbarkeit, Bruch- und Verderb.

Sie lernen betriebliche Anweisungen und gesetzliche Vorgaben der Warenannahme, Warenlagerung und Warenpflege sowie wesentliche Arbeiten rund um die  Vorbereitung und Durchführung der Inventur kennen.

Verkäufer*in / Kaufmann*frau im Einzelhandel

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 4 sind in Abhängigkeit von Verkaufsform, Betriebsgröße und Branche

  • Verkaufslager
  • Reservelager (wie z. B. Tiefkühllager, Spekulationslager, Reifelager, Frischelager)
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit