Elektroniker*in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik · Teilqualifizierung

TQ 1

Elektroinstallationen montieren
und installieren

Diese Teilqualifizierung können Sie bei folgendem Bildungsträger buchen:


Schulungstermine TQ 1:


29.02.2024 - 03.09.2024 (Vollzeit)
03.04.2024 - 04.10.2025 (Vollzeit)
05.08.2024 - 12.02.2025 (Vollzeit)


weitere Termine in Planung


Schulungstermine TQ 1:


29.02.2024 - 03.09.2024 (Vollzeit)
03.04.2024 - 04.10.2025 (Vollzeit)
05.08.2024 - 12.02.2025 (Vollzeit)


weitere Termine in Planung

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Elektroniker*in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik vermittelt.

Wenn Sie zu diesem Beruf den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 1 „Elektroinstallationen montieren und installieren“ geht es um die Vorbereitung, Montage, Installation und Überprüfung von Photovoltaik-Komponenten an Gebäuden.

Dazu gehören beispielsweise Stemm-, Bohr und Fräsarbeiten an Wänden, Anbringen von Tragwerken und Betriebsmitteln sowie die Anwendung von Anordnungs- und Installationsplänen und Anleitungen.

Elektroniker*in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 1 sind Montage und Elektroinstallationen

  • auf Baustellen
  • an Wohn- und Geschäftsgebäuden
  • in industrieller und landwirtschaftlicher Umgebung
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit