Fachkraft Küche / Koch*Köchin · Teilqualifizierung

TQ 4

Süßspeisen herstellen

In den TQ 1-5 werden alle Ausbildungsinhalte zur Fachkraft Küche vermittelt.

Die Ausbildungsinhalte zu Koch*Köchin umfassen die TQ 1-7.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 4 „Süßspeisen herstellen“ erlernen Sie die Vorbereitung und Herstellung von Süßspeisen und Backwaren.

Dazu gehören beispielsweise die Zubereitung von Eis- und Mehlspeisen, die Herstellung verschiedener Teige sowie deren Weiterverarbeitung.

zugeschnitten

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 4 sind unter anderem

  • Küchenbetriebe von Hotels und Gaststätten
  • Kantinen
  • Cateringfirmen
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit