Fachkraft Küche / Koch*Köchin · Teilqualifizierung

TQ 5

Fleisch- und Fischgerichte herstellen

In den TQ 1-5 werden alle Ausbildungsinhalte zur Fachkraft Küche vermittelt.

Die Ausbildungsinhalte zu Koch*Köchin umfassen die TQ 1-7.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 5 „Fleisch- und Fischgerichte herstellen“ erlernen Sie die Zubereitung von Fleisch, Geflügel, Fisch und Wild und den dazugehörigen Saucen.

Dazu gehören beispielsweise das fachgerechte Schneiden, Portionieren und Marinieren der Zutaten, das Garen von Fleisch oder Fisch nach Kundenwunsch und die Abwandlung von Grundsaucen.

zugeschnitten

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 5 sind unter anderem

  • Küchenbetriebe von Hotels und Gaststätten
  • Kantinen
  • Cateringfirmen
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit