Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Teilqualifizierung

TQ 5

Sicherheitskonzepte erstellen und Geschäftsprozesse durchführen

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Teilqualifizierung vermittelt.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 5 „Sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren“ wenden Sie Methoden zur Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation von Sachverhalten an.

Sie sichern, ermitteln Spuren und Beweise. Sie führen  Observationen und Befragungen durch und dokumentieren diese.

Dabei beachten Sie Ihre Rechte und Befugnisse in Abgrenzung zu Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie wenden die Bestimmungen zum Daten- und Geheimschutz an, stellen den Schutz persönlicher  Daten sicher und treffen Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Daten.

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 5 sind

  • Tatorte und Ereignisorte, aber auch
  • Büroarbeitsplätze bei internen  Ermittlungen.
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit