Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Teilqualifizierung

TQ 2

Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen (Verkehrs)Raum durchführen

Diese Teilqualifizierung können Sie bei folgenden Bildungsträgern buchen:


Schulungstermine TQ 2:




07.11.2024 – 13.03.2025 (Vollzeit)



weitere Termine in Planung

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Schulungstermine TQ 2:




07.11.2024 – 13.03.2025 (Vollzeit)



weitere Termine in Planung

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Teilqualifizierung vermittelt.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 2 „Schutz- und Sicherungsmaßnahmen im öffentlichen (Verkehrs)Raum durchführen“ sind Sie im öffentlichen (Verkehrs)
Raum präsent. Dabei verschaffen Sie sich einen Überblick über die Aufgaben in den Sicherungs- und Ordnungsdiensten im  öffentlichen Raum.

Sie kooperieren situationsgerecht mit weiteren Ansprechpartnern, mit öffentlichen Institutionen, anderen Sicherheitsdiensten, im Verkehrsraum mit den Verantwortlichen der Verkehrsbetriebe, und lenken Besucherströme. Dabei berücksichtigen Sie die Wirkung des eigenen Auftretens auf andere Personen.

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 2 sind:

  • im öffentlichen Raum,
  • im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), im Streifendienst,
  • auf City-Streife und/oder im öffentlichen Verkehrsraum
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit