Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Teilqualifizierung

TQ 4

Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel einsetzen und anwenden

Inkl. § 34a-Sachkundeprüfung *

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit · Teilqualifizierung vermittelt.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 4 „Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel einsetzten und anwenden“ überwachen Sie Gebäudetechnik und bearbeiten eingehende Gefahrenmeldungen in einer Leitstelle.

Sie machen sich mit Handhabung und Bedienung von Gefahrenmeldeanlagen, Bildaufzeichnungssystemen, Leitstellentechnik, Einsatzleitsystemen und anderen sicherheitstechnischen Geräten vertraut.

Sie werten diese Informationen sachgerecht aus und ergreifen die vorgegebenen Maßnahmen.

*Hinweis: Die TQ 1 ist immer zuerst zu absolvieren und beinhaltet die Unterrichtung nach § 34a GewO. 

Ab der zweiten TQ wird auf die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorbereitet und diese durchgeführt, sofern sie noch nicht absolviert wurde. Die Reihenfolge der weiteren Module ist dabei frei wählbar.

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem  Absolvieren der TQ 4 sind: 

Sicherheits- und Überwachungsbereich von Betriebsanlagen und Gebäuden, Flughäfen, kommunale Einrichtungen

Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit
Datenschutz-Übersicht

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