Kaufmann*frau im Gesundheitswesen · Teilqualifizierung

TQ 5

Bei Qualitätsmanagement- und Controlling-Maßnahmen mitwirken

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Kaufmann*frau im Gesundheitswesen vermittelt.

Wenn Sie zu diesem Beruf den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 5 „Bei Qualitätsmanagement und Controlling Maßnahmen mitwirken“ berechnen Sie die Kosten für die jeweiligen Kostenstellen und ordnen den Kostenstellen die Kostenträger zu. Sie wirken bei der Berechnung des Betriebserfolgs mit.

In Gesundheitsbetrieben ist die Einrichtung eines Qualitätsmanagements vorgeschrieben. Hier übernehmen Sie einzelne Aufgaben, indem Sie beispielsweise vorgegebene Kennzahlen berechnen und an der Überwachung und Sicherung der Qualität mitwirken.

Darüber hinaus übernehmen Sie Aufgaben im Beschwerdemanagement und wirken bei Kontroll- und Steuerungsaufgaben mit.

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 5 sind:

Verwaltung einer Gesundheitseinrichtung für stationäre, teilstationäre oder ambulante Behandlung oder Pflege

Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit