Wo kann ich arbeiten?
Je nach Betriebsgröße und -aufteilung können Sie in der Buchhaltung und im Controlling eines Unternehmens eingesetzt werden.
In den TQ 1-5 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Kaufman*frau im E-Commerce vermittelt.
Wenn Sie zu diesem Beruf den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.
In der TQ 4 „Onlineaktivitäten kaufmännisch steuern und kontrollieren“ erfassen Sie Werteströme, werten diese aus und beurteilen sie.
Sie steuern Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert unter Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Einflüsse bei unternehmerischen Entscheidungen.
Sie optimieren die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Werbung bis zum Kauf (Customer Journey) im Onlinevertriebskanal.
Sie stellen keine Produkte und Dienstleistungen bereit oder kommunizieren mit den Kund*innen oder betreiben Marketing. Stattdessen überprüfen Sie diese Prozesse und ihr Zusammenspiel und unterbreiten Optimierungsvorschläge.
Je nach Betriebsgröße und -aufteilung können Sie in der Buchhaltung und im Controlling eines Unternehmens eingesetzt werden.
Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.
Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.
Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.