Wo kann ich arbeiten?
Sie arbeiten in der Marketingabteilung, setzen Onlinemarketingmaßnahmen um und präsentieren das Unternehmen.
In den TQ 1-5 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Kaufman*frau im E-Commerce vermittelt.
Wenn Sie zu diesem Beruf den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.
Diese Teilqualifizierung können Sie bei folgenden Bildungsträgern buchen:
In der TQ 3 „Verkaufsfördernde Maßnahmen im Onlinehandel durchführen“ bereiten Sie diese innerhalb und außerhalb der Onlinepräsenz vor und führen sie aus.
Sie setzen je nach Verkaufs-, Betriebsform und Branche Marketingmaßnahmen, beispielsweise auf Social-Media-Kanälen, um.
Zudem wirken Sie an Maßnahmen zur Bindung der Kund*innen mit und setzen verkaufsfördernde Aktionen, Marketingmaßnahmen und Warenpräsentationen nach betrieblichen Handlungsanweisungen und nach klar strukturierten betrieblichen und branchenüblichen Vorgaben um.
Sie arbeiten in der Marketingabteilung, setzen Onlinemarketingmaßnahmen um und präsentieren das Unternehmen.
Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.
Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.
Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.