Kaufmann*frau im E-Commerce · Teilqualifizierung

TQ 3

Verkaufsfördernde Maßnahmen im Onlinehandel durchführen

Diese Teilqualifizierung können Sie bei folgenden Bildungsträgern buchen:


Schulungstermine TQ 3:


07.10.2024 - 12.02.2025 (Vollzeit)
13.02.2025 - 17.06.2025 (Vollzeit)


weitere Termine in Planung


Schulungstermine TQ 3:


07.10.2024 - 12.02.2025 (Vollzeit)
13.02.2025 - 17.06.2025 (Vollzeit)


weitere Termine in Planung


Schulungstermine TQ 3:


07.10.2024 - 12.02.2025 (Vollzeit)
13.02.2025 - 17.06.2025 (Vollzeit)


weitere Termine in Planung

In den TQ 1-5 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Kaufman*frau im E-Commerce vermittelt.

Wenn Sie zu diesem Beruf den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 3 „Verkaufsfördernde  Maßnahmen im Onlinehandel durchführen“ bereiten Sie diese innerhalb und außerhalb der Onlinepräsenz vor und führen sie aus.

Sie setzen je nach Verkaufs-, Betriebsform und Branche Marketingmaßnahmen,  beispielsweise auf Social-Media-Kanälen, um.

Zudem wirken Sie an Maßnahmen zur Bindung der Kund*innen mit und setzen verkaufsfördernde Aktionen, Marketingmaßnahmen und  Warenpräsentationen nach betrieblichen Handlungsanweisungen und nach klar strukturierten betrieblichen und  branchenüblichen Vorgaben um.

Wo kann ich arbeiten?

Sie arbeiten in der Marketingabteilung, setzen Onlinemarketingmaßnahmen um und präsentieren das Unternehmen.

Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit