Medizinische*r Fachangestellte*r (MFA) · Teilqualifizierung

TQ 4

Behandlungsassistenz 1
(Bewegungsapparat, Kardiologie, Atmungssystem und Verhalten in Notfällen)

Diese Teilqualifizierung können Sie bei folgenden Bildungsträgern buchen:


Schulungstermine TQ 4:


07.10.2024 – 11.04.2025 (Teilzeit)

07.10.2024 – 12.02.2025 (Vollzeit)



weitere Termine in Planung


Schulungstermine TQ 4:


07.10.2024 – 11.04.2025 (Teilzeit)

07.10.2024 – 12.02.2025 (Vollzeit)



weitere Termine in Planung

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zur*zum Medizinische*r Fachangestellte*r (MFA)  vermittelt.

Wenn Sie zu einem dieser Berufe den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 4 „Behandlungsassistenz 1 (Bewegungsapparat, Kardiologie, Atmungssystem und Verhalten in Notfällen)“ lernen Sie, bei der Vorbeugung, Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie des Herz- und Atmungssystems mitzuwirken.

Dazu gehören beispielweise Kenntnisse zu anatomischen, physiologischen und pathologischen Zusammenhängen,  die Anwendung physikalischer Therapien in Form von Wärme, Kälte oder Reizstrom und die Instandhaltung der Instrumente und Geräte. Das situationsgerechte Verhalten bei Zwischenfällen und Notfallsituationen gehört auch zu diesem Arbeitsfeld.

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliche Einsatzfelder nach dem Absolvieren der TQ 4 sind

  • Arztpraxen
  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationszentren
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit