Industriekaufmann*frau · Teilqualifizierung

TQ 4

Geschäftsprozesse kontrollieren und steuern

In den TQ 1-6 werden alle Ausbildungsinhalte zum*zur Industriekaufmann*frau vermittelt.

Wenn Sie zu diesem Beruf den nachträglichen Abschluss erwerben wollen, können Sie die Teilnahme zur Externenprüfung bei der zuständigen Kammer beantragen; über die Zulassung entscheidet die Kammer.

Was lerne ich?

In der TQ 4 „Geschäftsprozesse  kontrollieren und steuern“ werten Sie in  der Buchhaltung erfassten Zahlen aus und erstellten Prognosen für die Geschäftsleitung. Dabei nutzen Sie die Ergebnisberichte aus  Buchhaltungsprogrammen und arbeiten diese auf.

Sie unterstützen die Geschäftsleitung bei Fragen der Finanzierung, Konzeptionierung und der strategischen Entscheidungen.

Industriekaufmann*frau

Wo kann ich arbeiten?

Betriebliches Einsatzfeld nach dem Absolvieren der TQ 4 ist die  Buchhaltung von von Industrie- und Produktionsbetrieben mit Schwerpunkt

  • Anlagebuchhaltung
  • Vorbereitung von Jahresabschlüssen
  • Sachbearbeitung im Bereich Controlling
Abschluss

Nach Abschluss der Teilqualifizierung erhalten Sie ein Trägerzertifikat mit Angaben zu den Kursinhalten.

Praktikum

Während der Teilqualifizierung durchlaufen Sie verschiedene Praxisphasen.

Kosten & Förderung

Die Teilqualifizierung wird bei entsprechenden Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gefördert. Sprechen Sie Ihre*n Arbeitsberater*in oder uns gerne dazu an.

Dauer

1
Monate in Vollzeit
1
Monate in Teilzeit

Unterrichtszeiten

1
UE / Woche (Vollzeit)
1
UE / Woche (Teilzeit)

Betriebliche Praxisphase (ungefähre Angabe)

1
Wochen in Vollzeit
1
Wochen in Teilzeit